Steuererleichterung dank 0,25% Regel für Elektro-Dienstwagen
Steuererleichterung dank 0,25% Regel für Elektro-Dienstwagen
Was besagt die 0,25% Regel?
Nach der Einführung der 0,5 % Regel in 2019 gilt seit 2020 nun die 0,25 % Regel für Elektro-Dienstwagen, sofern der Fahrzeugpreis unter 60.000 Euro liegt. Dabei gilt der inländische Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Mehrkosten für Sonderausstattung.
Das bedeutet, dass Fahrer von Elektro-Dienstwagen nur noch 25 % des Bruttolistenpreises, welcher die Berechnungsgrundlage bildet, versteuern müssen. Denn eigentlich ist es nicht die Steuer, welche gesenkt wurde, sondern deren Bemessungsgrundlage. Und diese ist seit diesem Jahr für Elektro-Dienstwagen nur noch ein Viertel des Bruttolistenpreises. Hinweis: Für Plug-In-Hybride (PHEVs) gilt weiterhin die 0,5 % Regelung.

So wirkt sich die neue Steuerregelung konkret aus:
Berechnungsbeispiel für den Hyundai Kona Elektro Basic (100kW)
(Vereinfachte Rechnung, ohne Berücksichtigung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit)
Batteriekapazität: 39,2 kWh
ab 34.850,00 €

Zulassung 2018
1% Regel
Minderung des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage um max. 7.500,00 €
Bemessungsgrundlage | 27.350,00 € |
mtl. zu versteuern | 273,50 € |
Zulassung 2019
0,5% Regel
Bemessungsgrundlage sind 50 % des Bruttolistenpreises
Bemessungsgrundlage | 17.425,00 € |
mtl. zu versteuern | 174,25 € |
Zulassung 2020
0,25% Regel
Bemessungsgrundlage sind 25 % des Bruttolistenpreises
Bemessungsgrundlage | 8.712,50 € |
mtl. zu versteuern | 87,25 € |
Weitere Vorteile für E-Autofahrer
Kfz-Steuerbegünstigung
Reine Elektroautos mit Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020 sind für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Nach Ablauf der Steuerbefreiung wird die Kfz-Steuer um 50% ermäßigt.
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer: www.zoll.de
Staatliche Kaufprämie „Umweltbonus“
Von Bundesregierung und Autoindustrie wird die Anschaffung von Elektroautos ebenfalls gefördert: Die Kaufprämie – die sogenannte Umweltprämie – beträgt für reine Elektroautos 9.000 EUR, für Plug-in-Hybride 6.750 EUR, davon übernimmt der Bund 2/3 und die Autohersteller 1/3. Der Antrag wird online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt. Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Beantragung.
Weitere Informationen zum Förderung Elektromobilität: www.bafa.de
Elektrisierende Gewerbekunden-Angebote
IONIQ Elektro
Gewerbespecial
Hyundai IONIQ Elektro Trend 100 kW

monatlich leasen schon ab |
99,- € |
Gesamtfahrzeugpreis netto 31.890,76 €, Leasingrate netto 77,50 €, einmalige Überführungskosten netto 890,00 €, Leasing-sonderzahlung netto 6.000,00 €, Laufzeit 24 Monate, Gesamtlaufleistung 20.000 km, inkl. Polar White Lackierung
Stromverbrauch kombiniert: 13,8 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert: 0 g/km; Effizienzklasse: A+.
IONIQ Plug-in-Hybrid
Gewerbespecial
HYUNDAI IONIQ Plug-in-Hybrid Trend 104 kW

monatlich leasen schon ab |
129,- € |
Gesamtfahrzeugpreis netto 28.109,24 €, Leasing-Rate netto 99,01 €, einmalige Überführungskosten netto 890,00 €, Leasingsonderzahlung 4.500 € Laufzeit 36 Monate, Gesamtlaufleistung 30.000 km, inkl. Polar White Lackierung.
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,1 l/100km, Stromverbrauch kombiniert: 10,3 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert: 26 g/km; Effizienzklasse: A+.
KONA Elektro
Gewerbespecial
Hyundai KONA Elektro Trend 150 kW

monatlich leasen schon ab |
177,- € |
Gesamtfahrzeugpreis netto 35.663,87 €, Leasingrate netto 177,-€, einmalige Überführungskosten 750,00 €, Leasingsonderzahlung 6.000 €, Laufzeit 36 Monate, Gesamtlaufleistung 30.000 km, inkl. Dark Knight Lackierung.
Stromverbrauch kombiniert: 14,7 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert: 0 g/km; Effizienzklasse: A+.
Berechnungsbeispiel für das gewerbliche Kilometerleasing, zzgl. MwSt. und zzgl. Fracht-, Zulassungs- und Nebenkosten. Ein Angebot für Gewerbekunden von Hyundai Leasing, einem Produkt der ALD AutoLeasing D GmbH, Nedderfeld 95, 22529 Hamburg, in Kooperation mit Hyundai Motor Deutschland GmbH, Kaiserleipromenade 5, 63067 Offenbach. Gültig für alle bis zum 31.03.2020 abgeschlossenen Leasingverträge.